Staatliches Ehemonopol beenden

Die Ehe - nur eine Sache zwischen Mann und Frau?

Die Ehe – nur eine Sache zwischen Mann und Frau?

In den letzten Wochen gab es in der CDU eine Diskussion über die Gleichstellung der Homo-Ehe, die dann plötzlich schnell wieder für beendet erklärt wurde. Homosexuelle Partnerschaften sollen weiterhin nicht steuerlich gleichgestellt werden. Das Argument: Da Homosexuelle keine Kinder bekommen können, sollen sie auch nicht vom Ehegattensplitting profitieren. Allerdings gilt das Ehegattensplitting auch für kinderlose oder für ältere Paare, und Homosexuelle könnten ja durch Adoption auch Kinder bekommen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, die Homo-Ehe oder das Adoptionsrecht für Schwule abzulehnen. Die Argumente, die genannt werden, sind leicht zu entkräften.

Das „Es ist gegen die Natur“-Argument treibt mir nur noch ein müdes Lächeln ins Gesicht – es spielt doch keine Rolle, ob etwas „natürlich“ ist, sondern nur, ob es gegen die Freiheit des Individuums verstößt. Die Behauptung, dass Kinder zwingend eine Mutter und einen Vater brauchen und Kinder, die mit gleichgeschlechtlichen Eltern aufwachsen, geschädigt werden, ist erstens sehr fragwürdig, und zweitens müsste man dann auch alleinerziehenden Müttern ihre Kinder wegnehmen. Außerdem muss niemand Angst haben, dass nach der Freigabe der Homo-Ehe Menschen anfangen, ihre Hunde zu heiraten: Hunde sind nicht in der Lage, einen Ehevertrag zu unterschreiben.

Die beste Entscheidung wäre es aber nicht etwa, homosexuellen Partnerschaften das Ehegattensplitting zuzusprechen, sondern das Ehegattensplitting und das staatliche Ehemonopol komplett abzuschaffen. Im Februar verfasste Gérard Bökenkamp einen hervorragenden Text, indem er die private Notariatsehe als Alternative zur Staatsehe anpries.

Das heißt, das Paar einigt sich auf einen Heiratsvertrag, der von einem Notar beglaubigt wird. In diesem Vertrag legen die Eheleute fest, welche Rechte und Pflichten sie sich gegenseitig zugestehen und unter welchen Bedingungen die Ehe aufgelöst werden kann. Es herrscht Vertragssicherheit, das heißt die rechtlichen Grundlagen der Ehe können nur in gegenseitigem Einvernehmen und nicht mehr durch eine plötzliche Gesetzesänderung abgeändert werden. Die Vertragsfreiheit ermöglicht ein größeres Maß an Sicherheit, als der Staat zu garantieren bereit und in der Lage ist. Wer heute eine Ehe nach bestimmten Regeln eingeht, dem garantiert der Ehevertrag, dass diese Regeln auch noch in 30 Jahren gelten.

Mit diesen Bestimmungen könnten Homosexuelle natürlich auch heiraten und die einzelnen Religionsgemeinschaften könnten weiterhin selbst festlegen, welche Partnerschaften sie akzeptieren und welche sie ablehnen (die katholische Kirche könnte die Homo-Ehe also weiterhin als einen „Anschlag auf den Plan Gottes“ ansehen, wie der neue Papst Franziskus und wohl viele andere im Vatikan meinen). Alle wären zufrieden und keiner würde mehr vom Staat diskriminiert werden.

13 Antworten to “Staatliches Ehemonopol beenden”

  1. Paul Says:

    Grundsätzlich gefällt mir diese Idee, lieber arprin.
    Mir geht es um den Begriff. „Ehe“ ist und bleibt eine Sache zwischen Mann und Frau. Natürlich ist die Ehe der Name für eine Partnerschaftsbeziehung.
    Kein Problem habe ich damit, wenn gleigeschlechtliche Partner in einer Partnerschaft leben wollen, die der Ehe gleichgestellt ist.
    Nur muss man dafür einen anderen Namen finden. Die rechtliche Ausgestaltung kann identisch mit der der Ehe sein.
    Warum muss ein Notar, also der „unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes“ den Ehe- bzw. Partnerschaftsvertrag beurkunden?
    Kann das nicht auf Wunsch der Partner auch ein Geistlicher tun?
    Herzlich, Paul

    • arprin Says:

      Kann das nicht auf Wunsch der Partner auch ein Geistlicher tun?

      Ja, wenn es auf Wunsch der Partner geschieht, sollte das natürlich auch zulässig sein.

  2. Alfons Says:

    Eine nette Gedankenspielerei. Aber wo sollen die Grenzen der möglichen Vetragsfreiheit liegen? Ist ein Vertrag ohne einseitges Kündigungsrecht ( für die Katholiken) möglich?
    Wie sieht es mit einem Burkatragegebot (ansonsten hohe Konventionalstrafen) oder einem Verbot das Haus zu verlassen für die Frau aus?

    • arprin Says:

      Aber wo sollen die Grenzen der möglichen Vetragsfreiheit liegen? Ist ein Vertrag ohne einseitges Kündigungsrecht ( für die Katholiken) möglich?

      Fragen wie einseitiges Kündigungsrecht lassen sich doch im Ehevertrag regeln.

      Wie sieht es mit einem Burkatragegebot (ansonsten hohe Konventionalstrafen) oder einem Verbot das Haus zu verlassen für die Frau aus?

      Ein Ehevertrag darf natürlich nicht gegen die Menschenrechte verstößen.

      • Alfons Says:

        Ein Ehevertrag darf natürlich nicht gegen die Menschenrechte verstößen.

        Also der Vertrag darf unbefristet sein (mit allem was im katholischen Sinne so dazugehört)., Außerdem soll er nach Bökenkamp detailliert festlegen können wer mit wem wann wie oft ins Bett hüpfen kann ( Zuwiderhandlungen können mit erheblichen Konventionalstrafen -lebenslange Unterhaltszahlungen, man könnte auch eine extreme Form der Schuldknechtschaft ins Auge fassen – bestraft werden).

        Aber eine Bekleidungsvorschrift, die in vielen Arbeitsverträgen gang und gäbe ist verstößt gegen die Menschrechten?
        Dass ist keine liberale Vision, sondern mehr ein Ausdruck davon, dass in einem Ehevertrag alles stehen darf, was gerade noch mit meinem moralischen Weltbild vereinbar ist.

        Ich weiß nicht wie jemand erlauben kann einen Keuschheitsgürtel mit erheblichen finanziellen Sanktionen festzuzuzurren, die Burka /Kopftuch oder ähnliches aufgrund der Menschenrechte aber auszuschliessen versucht.

  3. Alfons Says:

    Hallo, noch ein Versuch. Mir geht’s gar nicht darum, was jetzt mehr in die Menschenrechte eingreift – katholische Sexualethik oder muslimische Kleidungsvorschriften.
    Das Problem ist vielmehr, dass das hier vorgestellte Modell bestenfalls oberflächlich liberal ist.
    Wenn zwei Menschen sich freiwillig an einer ethischen oder moralischen Vorstellung halten ist dies allein ihre Sache. Wenn jemand dies aus Gottesfurcht oder ähnlichem tut auch. Nur der Staat sollte nichts mit der Durchsetzung zu tun haben. Doch genau das wird hier gefordert. Der Staat wird nun im Zweifelsfall zum Vollstrecker irgendwelchen religiös-ethischen Firlefanz. Und wer legt fest, was nun gegen das Menschenrecht in diesen Vertraegen verstößt? Wahrscheinlich wiederum der Staat (Einschränkungen der sexuellen Selbstbestimmung sind ja scheinbar ok, Kleidervorschriften nicht) im Zweifel wieder der Staat.
    Man könnte ja vielleicht noch einwenden, dass sich die Heiratswilligen eben selbstverantwortlich überlegen sollten was sie tun, daran glaub aber weder ich noch Bökenkamp (aufgrund der Romantik geht niemand zum Notar)

    • arprin Says:

      Und wer legt fest, was nun gegen das Menschenrecht in diesen Vertraegen verstößt?

      Die Menschenrechte sind in den meisten Fällen ziemlich eindeutig. Mann darf Frau nicht schlagen, vergewaltigen usw. Klar gäbe es in einigen Fällen auch Streit um die richtige Auslegung, das ist immer so. Bezüglich Burkatragen: Das wäre so ein Auslegungsfall. Kommt darauf an, was genau im Ehevertrag steht.

      • Alfons Says:

        Die Menschenrechte sind in den meisten Fällen ziemlich eindeutig. Mann darf Frau nicht schlagen, vergewaltigen usw.

        Niemand redet hier von strafbaren Handlungen. Der Vertrag ist einfach:
        Kopftuchtragen bis ans Lebensende oder 5000 € an den Mann bis ans Lebensende (alternativ vielleicht ein in Mekka festgelegter Betrag)
        die (pseudo-) katholische Variante ist auch dufte:
        Treue bis ans Lebensende ansonsten Zahlungen an den Betrogenen bis ans Lebensende (oder wie wärs mit Ablasszahlungen direkt an Rom).

        als wäre so etwas nicht Farce genug, sieht die „liberale“ Sicht nun vor, dass der Staat diese Zahlungen im Zweifel mit seinem Gewaltmonopol durchsetzen soll.

        Ich sehe hier keine Verletzung der Menschrechte, denn die Frau hat ja die Wahl: Kopf- oder Hungertuch.

      • arprin Says:

        Solche Verträge wären ja die Ausnahme. Aber ich gebe dir Recht, dass diese Vereinbarungen eine Farce wären.

      • Silem Says:

        Alfons,

        ein Menschenrecht ist auch das niemand zu einer Ehe gezwungen werden darf.

      • Alfons Says:

        @Silem:
        Es gibt eh keinen rechtskräftigen Vertrag zu dem eine Partei gezwungen wird. Mein Problem liegt im potentiell lebenslangen Zeithorzont dieser Verträge. Wenn ein Arbeitgeber von seinen angestellten verlangt Kopftuch zu tragen habe ich aus prinzipieller Sicht nichts dagegen. Wem es nicht passt kann kündigen (mit einer vertraglich vereinbarten Frist) und sich einen anderen Job suchen.

        In einer utopischen Gesellschaft wären die vorgeschlagenen Verträge auch kein Problem. Dort gibt es eben katholische, muslicmische und sonstige Menschen die ihr Leben nach ihren Wertvorstellungen führen.
        In der Realität sollte man aber jedem Menschen nicht nur das Recht zubilligen, eigene religiöse und sittliche Moralvorstellungen zu haben, sondern auch diese im Laufe des Lebens zu ändern (auch wenn überzeugte Muslime und Katholiken davon nichts halten der sich noch nicht einmal vorstellen können das sich dies ändert).

        Die Drcukmittel eines freien Ehevertrags sind erheblich (Kinder weg, Vermögen weg und Unterhaltszahlungen da) und sprengen insbesondere im ersten Fall den gewöhnlichen privatrechtlichen Rahmen. Diese mit sittlichen und religiösen Wertvorstellungen zu koppeln ist der falsche Weg.

        Sind das dann nur Einzelfälle? Es werden auf jeden Fall nicht wenige religiöse Menschen sein, die aufgrund ihrer derzeitigen Überzeugung oder legalem Druck (du heiratest so oder wir verstoßen Dich aus unserer Familie) einen derartigen Vertrag eingehen würden. Die Frage wieviele sich das im Laufe ihres Lebens anders überlegen würden ist halbwegs fiktiv aber auf jeden Fall zu hoch.

  4. dieter Says:

    Naiver Vorschlag.

    Die Ehe wurde die letzten Jahrzehnte systematisch und stückweise abgebaut, um sie zu neutralisieren. Ziel war es, zu verhindern, dass Männer und Frauen gegenüber einander Verpflichtungen und Bindungen eingehen können.

    Die Liberalisierung der Ehe würde das ja wieder zunichte machen. Der Trend geht eher in die Richtung, nichteheliche Paarbeziehungen rechtlich als Ehe aufzufassen, damit auch niemand entwischen kann.

    § 44 ABGB Begriff der Ehe:

    Die Familien-Verhältnisse werden durch den Ehevertrag gegründet. In dem Ehevertrage erklären zwey Personen verschiedenen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitig Beystand zu leisten.

    Ein Verein, der Ehen dieser Form fördern möchte, würde sofort mit Anti-Diskriminierungs-Klagen eingedeckt. Die Kirche hat als Altlast diesbezüglich noch Schonfrist.

    Libertäre kriegen meistens nicht mit, was gespielt wird, oder glauben, sich unentdeckt um die Konfrontation herumschummeln zu können.

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