Die klassische Bedeutung des Wortes „Diskriminierung“ ist die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Rasse, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung oder sexuellen Ausrichtung. So gab es in den USA lange Zeit die Rassentrennung in Schulen, Bussen, Läden usw., in der Schweiz bekamen die Frauen erst 1970 das Wahlrecht, Angehörige von Minderheitenreligionen oder Atheisten war der Zugang zu öffentlichen Stellen versperrt und Homosexuelle dürfen bis heute in den meisten Ländern nicht heiraten oder Kinder adoptieren.
Um diese Missstände zu beenden, hätte es ausgereicht, die diskriminierenden Gesetze aufzuheben und den betroffenen Gruppen die rechtliche Gleichstellung zu geben. Aber dabei ist es nicht geblieben. Stattdessen machte sich eine andere, subtilere Form der Diskriminierung breit, und zwar im Namen der Antidiskriminierung. Solch progressiv gemeinte Gesetze wir das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland und das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung in Österreich oder die immer lauter werdenden Forderungen nach Frauen- und Migrantenquoten („positive Diskriminierung“) zeugen von dieser Entwicklung.
Ein aktueller Fall aus Graz: Eine Tankstellenbetreiberin wurde ermahnt, weil sie in einem Stelleninserat für die Bewerber „ausgezeichnete Deutschkenntnisse“ forderte. In der Vergangenheit gab es viele solcher absurder Urteile. Eine Bewerberin bei einer Zahnarztpraxis in Berlin wurde abgewiesen, weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte. Das Arbeitsgericht sah einen Verstoß gegen das AGG, die Klägerin bekam Entschädigung zugesprochen. In einer Diskothek in Hannover wurde ein Türkischstämmiger von den Türstehern nicht eingelassen. Das Amtsgericht verurteilte die Diskothek zu 1.000 Euro Schadensersatz, außerdem muss dem Türkischstämmigen in Zukunft Eintritt gewährt werden.
Die Antidiskriminierungsgesetze sind ein massiver Eingriff in die Vertragsfreiheit und, wie sich im Fall der Diskothek in Hannover zeigt, auch in das Hausrecht. Außerdem helfen sie den betroffenen Gruppen nicht weiter, sondern schaden ihnen in Wirklichkeit. Arbeitgeber werden durch Antidiskriminierungsgesetze, die bestimmte Gruppen vor Kündigung schützen, nämlich nicht ermuntert, Angehörige aus diesen Gruppen einzustellen, da sie befürchten, mit ihnen in der Falle zu sitzen. Die Folge: Sie werden von vornherein abgewiesen. Eine Frauenquote wiederum ist selbst diskriminierend. Wenn Arbeitskräfte nur eingestellt werden, weil sie weiblich sind, werden männliche Arbeitskräfte diskriminiert.
Es ist unnötig, dass der Staat gegen Diskriminierung vorgeht, die Marktwirtschaft macht das von selbst. Stellen wir uns vor, dass sich eine Reihe von Arbeitgebern entscheidet, keine weiblichen Arbeitskräfte einzustellen, obwohl sie dieselbe Qualifikation verfügen wie ihre männlichen Kollegen. Die Nachfrage nach weiblichen Arbeitskräften wird niedriger, dadurch verdienen Frauen weniger. Für die Arbeitgeber, die nicht diskriminierend sind, gibt es einen einfachen Weg, ihre Konkurrenten zu verdrängen: Sie stellen Frauen ein und haben niedrigere Kosten. Diskriminierung zahlt sich nicht aus. Eine freie Wirtschaft ist der beste Weg, um Schranken abzubauen, die aufgrund von Herkunft, Rasse, Geschlecht, usw. existieren.
Oktober 13, 2013 um 13:28 |
Wie alle anderen EU-Bürger dürfen bulgarische und rumänische Roma ihren Wohnsitz innerhalb der EU frei wählen. Es steht ihnen daher frei, sich in Frankreich eine Arbeit zu suchen, eine Wohnung zu mieten und ihre Kinder zur Schule zu schicken.
Die Errichtung illegaler Siedlungen und die Erwirtschaftung des Lebensunterhalts durch illegale Aktivitäten werden jedoch nicht vom EU-Recht auf Freizügigkeit abgedeckt.
Wer meint, den Roma stehe – anders als allen anderen EU-Bürgern – das Recht zu, illegale Siedlungen zu errichten, diskriminiert die Roma.
Positive Diskriminierung mag zwar am Anfang angenehm sein – letztlich trägt sie dazu bei, aus den in Osteuropa diskriminierten Menschen in ganz Europa diskriminierte Menschen machen.
Oktober 13, 2013 um 20:57 |
Ein jeder hat das Recht, Andere zu diskriminieren. Ganz nach seinen Belieben.
Wer dieses Recht in irgeneiner Form einschränken will, ist ein Tyrann!
Oktober 13, 2013 um 23:51 |
Wer die Privatautonomie einschränkt, ist in der Tat ein Freiheitsfeind. Und dann wird das auch noch mit hehren Worten wie „Menschenwürde“ begründet.
Es ist ja wirklich bescheuert, wenn jemand statt auf Qualifikation nur nach Herkunft, Rasse, Geschlecht usw. schaut, aber Dummheit sollte nicht unter Strafe stehen.
Oktober 16, 2013 um 11:21 |
Wenn der Arbeitgeber Arprins Argumentation für vernünftig hält und seine Personalabteilung anweist, nicht zu diskriminieren, so ist er also ein Tyrann?
Oktober 16, 2013 um 19:04
Ein Arbeitgeber kann in seinem Unternehmen eigene Regeln durchsetzen, an die sich auch die Personalabteilung halten muss.
Oktober 16, 2013 um 11:22 |
Und wie ist die liberale Sicht zur positiven Diskriminierung Schwerbehinderter?
Oktober 16, 2013 um 19:05 |
Dieselbe wie bei den anderen Gruppen.