Ich habe für den deutschen Ethikrat nicht viel übrig. Sie ist eine von vielen überflüssigen Organisationen auf dieser Welt, und allein schon der Name macht sie mir schon unsympathisch. Aber auch sie können mal richtig liegen. Die jüngste Stellungnahme vor zwei Tagen forderte die Abschaffung des Inzest-Verbots. Für mich ist dieses Verbot, dass 2012 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für rechtens erklärt wurde, völlig unnötig, denn wenn zwei erwachsenen Menschen freiwillig eine (sexuelle) Beziehung miteinander eingehen, geht das dem Staat nichts an. Eine freiwillige Beziehung zwischen zwei Verwandten ist ein „Verbrechen ohne Opfer“.
Man sollte auch bedenken, dass hinter Inzest-Beziehungen oft das Phänomen der „Genetic sexual attraction“ steckt: Verwandte, die bei der Geburt getrennt werden und sich als Erwachsene wiedertreffen, haben eine erhöhte Wahrscheinlichkeit (einige sprechen von bis zu 50%), sich sexuell anziehend zu finden. Der Grund ist einfach der, dass man sich meistens Partner aussucht, die einem charakterlich und körperlich ähnlich sind, was bei Verwandten eben häufiger der Fall ist (der „Westermarck-Effekt“ verhindert, dass dies bei Verwandten passiert, die miteinander aufgewachsen sind). Das Paar, das beim EGMR geklagt hatte, lernte sich erst mit 24 bzw. 17 Jahren kennen.
Die Ängste, die viele mit der Legalisierung von Inzest-Beziehungen verbinden, sind typische Angstmacherei. Vergewaltigung und Kindesmissbrauch sollen natürlich auch unter Verwandten weiterhin strafbar bleiben. Der Einwand, dass Kinder aus Inzest-Beziehungen mit höherer Wahrscheinlichkeit behindert werden, ist absurd: Man verbietet ja auch nicht Behinderten, Alten oder Aids-Kranken, sich fortzupflanzen. Wäre dem nicht so, würde man das zurecht als vom Staat erzwungene Eugenik verurteilen. Ob man ein Kind mit Behinderungen austragen will oder nicht (oder mit PID untersuchen), sollte die alleinige Entscheidung der Eltern sein. (more…)