Unsere Welt ist voll von Grenzen. Sie halten Fremde fern, für sie heißt es „Betreten verboten“. Die Errichtung von Grenzen gehört zum Eigentumsrecht dazu, nämlich zum Ausschlussprinzip. Wenn man ein Grundstück besitzt, hat man das Hausrecht. Dieses wird in Wikipedia beschrieben als “die Befugnis grundsätzlich frei darüber zu entscheiden, wem der Zutritt zu einer Örtlichkeit gestattet und wem er verwehrt wird.” Neben diesen ganz normalen Grundstückszäunen gibt es aber weit größere Grenzen, und zwar die Staatsgrenzen. Manche Staatsgrenzen werden weniger streng überwacht, andere dagegen werden nicht zu Unrecht als Festungen bezeichnet.
Ist eine Staatsgrenze, die mit Mauern, Stacheldraht und Drohnen bewacht wird, vergleichbar mit einem Grundstückszaun? Wenn man diese Frage bejaht, bedeutet dass, man sieht das Staatsgebiet als “Besitz” der Staatsbürger (bzw. des Staates) an, sowie ein Haus den Hausbesitzern gehört. Wenn gegen den Willen der Staatsbürger Einwanderer ins Land kommen, wäre dies also eine “Verletzung des Hausrechts”. Die Gegner von offenen Grenzen malen dieses Szenario an die Wand und meinen, die Befürworter von offenen Grenzen würden Menschen zwingen wollen, Einwanderer gegen ihren Willen bei sich aufzunehmen. Wer dieses Szenario befürchtet, hat jedoch nicht verstanden, was Hausrecht bedeutet.
Denn das Hausrecht bedeutet, dass Hauseigentümer selbst entscheiden, wer ihr Haus betreten darf und wer nicht – egal ob es sich um Einheimische oder Einwanderer handelt. Die Position der Vertreter von offenen Grenzen lautet also nicht: “Jeder muss jeden bei sich aufnehmen”, sondern “Jeder soll selbst entscheiden, wen er bei sich aufnimmt”. Ein Verbot von Einwanderung heißt nichts weiter als das Hauseigentümer keine Einwanderer bei sich aufnehmen dürfen, selbst wenn die Hauseigentümer es wollen. Die Position der Gegner von offenen Grenzen lautet: “Jeder soll selbst entscheiden, wen er bei sich aufnimmt, außer bei Einwanderern”, und greift damit tatsächlich in das Hausrecht ein. (more…)