Reisefreiheit ist eine wunderschöne Sache. Man kann nicht nur die Welt bereisen, sondern in ein anderes Land ziehen, wenn es einem in seinem Wohnort nicht gefällt. Bekanntlich nennt man das „Mit den Füßen abstimmen“. Das hat bei politischen Diskussionen einem Argument zum Aufstieg verholfen: Dem Argument, man solle doch, wenn es einem an seinem Wohnort nicht gefällt, „rübergehen“. Während des Kalten Kriegs entgegnete man kommunistischen Studenten „Dann geh‘ doch in die DDR!“. Ausländern, die sich über Probleme in ihrem Gastland aufregen, entgegnet man „Wenn es dir hier nicht gefällt, dann geh‘ doch zurück in deine Heimat!“. Menschen, die zu hohe Steuern kritisieren, entgegnet man „Dann geh‘ doch nach Monaco, dort musst du keine Steuern zahlen!“.
Macht dieses Argument Sinn? Es gibt Fälle, bei denen man es so sehen kann. Wenn man eine Wohnung mietet, hat der Vermieter das Recht, gewisse Regeln festzulegen, immerhin ist das Haus nur gemietet. Diese Regeln können z.B. sein, dass keine Haustiere mitgebracht oder ab 22 Uhr keine laute Musik gehört werden darf. Als Mieter muss man sich daran halten (wenn der Vermieter sich durch Verhandlungen nicht umstimmen lässt), und wenn man nicht will, hat man die Freiheit, sich eine neue Wohnung zu suchen. Dasselbe gilt, wenn man bei jemandem zu Gast ist oder eine Disco besucht. Anders sieht die Lage aus, wenn eine Person oder eine Gruppe nicht Eigentümer des Gebiets ist, sich aber dennoch anmaßt, die dort lebenden Menschen zu bevormunden.
Nehmen wir an, ich habe ein Sky-Abo und will es kündigen. Dann kommt Sky und sagt: „Nein, sie müssen das Abo behalten, und wenn sie nicht wollen, haben sie die Freiheit, ihre Wohnung zu verlassen.“ Jeder würde sofort das Unrecht erkennen: Sky ist nicht der Eigentümer meiner Wohnung und kann mich deshalb nicht zwingen, ihr Abo zu behalten oder meine Wohnung zu verlassen. Würde sich Sky so verhalten, wäre das eine massive Freiheitseinschränkung, selbst wenn die Sky-Kunden alle Reisefreiheit genießen würden. Wenn wir diese Erkenntnis nun auf den Staat übertragen, erkennen wir, dass das „Dann geh‘ doch rüber“-Argument hier keinen Sinn macht. (more…)