Grundeinkommen statt Sozialhilfe

Die globale Leitwährung ist sehr begehrt

Es geht immer nur um „Wie viel Geld?“

„Wollt ihr die Armen sterben lassen?“ Diesen Satz muss man sich als Liberaler oft anhören, wenn man darüber diskutiert, den Sozialstaat zu reformieren. Es gibt für Linke nichts Heiligeres als den Sozialstaat. Laut Helmut Schmidt ist es die „größte Errungenschaft der letzten 100 Jahre“. Dass die Liberalen die Armen hassen und in Wirklichkeit nur den Reichen helfen wollen, davon sind die Linken überzeugt. Wenn es um Reformen des Sozialstaates geht, können sie nur in eine Richtung diskutieren: Die Ausweitung des Sozialstaats. Bei einigen Mitgliedern der Piraten, Grünen oder der Linkspartei wird schon über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens diskutiert.

Als Oskar Lafontaine in einer Talkshow einmal über die Tea Party sprach, meinte er, diese Bewegung hätte den Freiheitsbegriff pervertiert: Freiheit würde für sie bedeuten, nicht mehr in die sozialen Sicherungssysteme einzahlen zu müssen. Aber genau das gehört eben zur (in diesem Falle wirtschaftlichen) Freiheit: Über sein eigenes Einkommen verfügen zu dürfen, anstatt 40-50% an den Staat abgeben zu müssen, zur vermeintlichen „Armutsbekämpfung“. Selbst wenn wir mal vergessen, dass das wichtigste Mittel zur Bekämpfung der Armut keine Reform des Sozialstaats ist, sondern eine Öffnung des Arbeitsmarkts, stellt sich die Frage: Ist der Sozialstaat wirklich eine Hilfe für die Armen?

Der deutsche Staat gibt jährlich etwa 1 Billion Euro aus, davon entfallen 40% für Arbeit und Soziales. Eine gigantische Summe, die den Bürgern aus der Tasche gezogen wird. Doch sie wird ziemlich ineffizient eingesetzt. Nur ein geringer Teil landet bei den wirklich Bedürftigen, ein großer Teil versickert in der Bürokratie. Oder anders gesagt: Wir könnten die Hälfte der Ausgaben für Arbeit und Soziales streichen, ohne dass sich bei den Bedürftigen viel ändern würde. Eine kluge Reform würde also versuchen, mit weniger Geld den Bedürftigen besser zu helfen. Tatsächlich könnte ein Konzept helfen, dass wie ein Grundeinkommen funktioniert.

Die negative Einkommensteuer ist eine Idee von Milton Friedman, dem in der Öffentlichkeit sicher bekanntesten liberalen Intellektuellen des 20. Jahrhunderts. Das Konzept sieht vor, alle Transferzahlungen des Staates – Kindergeld, Wohngeld, Bafög usw. – durch ein Mindesteinkommen zu ersetzen, das (nur) an die Bedürftigen ausgezahlt wird. Das Mindesteinkommen wird durch die Einkommensteuer errechnet. Es gibt einen festen Steuersatz für alle (Flat Tax) und einen Grundfreibetrag. Die Steuerschuld errechnet sich durch: Steuersatz x (Einkommen-Grundfreibetrag). Die Menschen, deren Einkommen niedriger ist als der Grundfreibetrag, erhalten „negative Steuern“.

Die Vorteile der negativen Einkommensteuer liegen auf der Hand: Die Abgabenlast sinkt dank der Flat Tax (auch die Sozialversicherungsbeiträge könnten gesenkt werden). Die kalte Progression ist abgeschafft. Die Bürokratie wird reduziert, da die weit über 100 verschiedenen Transferzahlungen durch eine einzige ersetzt werden. Natürlich wären nicht alle Probleme gelöst, aber das System würde effizienter, gerechter und billiger. Eine solche Reform würde gut in das Programm einer liberalen Partei passen. Bis jetzt wurde dieses Konzept oft diskutiert, vor allem in den USA, aber auch in Deutschland. So plädierten einige in der FDP für ein liberales Bürgergeld.

Um die Armut nachhaltig zu bekämpfen, müssten jedoch weitere, viel wichtigere Reformen durchgeführt werden, nämlich die Öffnung des Arbeitsmarkts. Die Arbeitsverbote, die vor allem die Ärmsten treffen, müssen abgeschafft werden, ebenso die immensen Abzüge aus den Arbeitseinkommen (Arbeitseinkommen und Sozialversicherung sollten völlig voneinander getrennt werden, es war eine schlechte Idee von Bismarck) sowie die vielen Regulierungen für private Arbeitsverträge. Nur so werden die Bedürftigen in die Lage versetzt, für sich selbst sorgen zu können. Die negative Einkommensteuer wäre nur ein Zwischenschritt.

74 Antworten to “Grundeinkommen statt Sozialhilfe”

  1. apoth Says:

    Der Hauptvorteil den ich beim bedingungslosen Grundeinkommen sehe ist, dass man dann den übertriebenen Kündigungsschutz abschaffen kann, genauso wie die meisten wirtschaftsprotektionistischen Regelungen, da niemand mehr auf seinen Job angewiesen ist.

    Alle wären versorgt, aber trotzdem kann man aus der Wirtschaft das letzte Quentchen herausoptimieren.

    • arprin Says:

      Die negative Einkommensteuer wäre zwar eine Art Grundeinkommen, aber nicht mit dem „bedingungslosen Grundeinkommen“ zu vergleichen. Es würde ja nicht jeder Geld bekommen. Ein BGE würde auch nicht funktionieren, da das BGE finanziert werden muss, was aber nicht geht, wenn keiner arbeiten muss und viele deshalb zu Hause bleiben. Allerdings stimmt es, dass man mit der negativen Einkommensteuer auch Deregulierungen vornehmen kann, das sieht das Konzept auch vor.

      • Carsten Says:

        Die negative Einkommenssteuer ist mathematisch genau dasselbe wie das BGE, nur anders formuliert.
        Wenn man festlegt:
        Grundeinkommen: Grundfreibetrag (von oben) x Einkommensteuersatz.
        Ausserdem Besteuerung mit Flat Tax (ohne Freibetrag)

        kommt man auf genau dieselben Zahlungsströme, nur das die Chose einen anderen Namen hat.

      • apoth Says:

        Naja, welche Methode man genau anwendet ist mir nicht so wichtig. Worauf ich eigentlich hinaus wollte war, dass ich es tatsächlich sinnvoll finde, Bürger einfach so den Lebensunterhalt zu schenken.
        Ich sehe es nämlich generell so, dass die Bezahlung einer Arbeit nichts damit zu tun hat, welchen Wert sie für die Gesellschaft hat. Das beste Beispiel sind zum Beispiel Mütter; wer bezahlt die bitte angemessen?
        Am anderen Ende gibt es Jobs die niemand für sinnvoll erachtet, aber von irgendwas muss man ja leben. Mittendrin findet man, dass Gehalt und Karriere eine Frage von Ellbogentum und Charisma sind und nur sehr selten durch Talent begünstigt werden.

        Wenn man den Leuten ihr Brot schenken würde, hätten sie die Freiheit, tatsächlich etwas sinnvolles zu tun.

      • Carsten Says:

        Ich sehe es nämlich generell so, dass die Bezahlung einer Arbeit nichts damit zu tun hat, welchen Wert sie für die Gesellschaft hat. Das beste Beispiel sind zum Beispiel Mütter; wer bezahlt die bitte angemessen?

        Wodurch bemisst sich die „angemessene“ Bezahlung von Müttern?
        Kontrovers formuliert: Was ist der Wert den die Gesellschaft dadurch hat, dass sie den Kindern die sie selber in die Welt gesetzt haben, die Mäuler stopfen? Werde ich angemessen dafür bezahlt, dass ich meine eigene Wohnung putze?

      • apoth Says:

        Das ist fast schon ein Argument für mich. Von vielen Arbeiten kann man den Wert gar nicht ordentlich schätzen, zum Beispiel Debatte über politische Themen oder Forschung, wo man nie genau weiß, ob sich dabei überhaupt irgendwas ergibt. Man muss einfach darauf vertrauen, dass jeder Mensch versucht etwas sinnvolles zu tun; Viele Kriminelle tun was sie tun, nur weil sie sonst nicht über die Runden kommen könnten.

        Niemand kann bestreiten, dass wir Kinder brauchen und genausowenig, dass sie ordentlich erzogen werden sollten. Angemessen wird die Bezahlung wohl nie sein, aber man braucht auch nicht viel Geld um zufrieden zu sein.

      • Juergen Rettel Says:

        Die Negative Einkommensteue wird nicht nur auf Löhne (Arbeit), sondern auch auf leistungslose Gewinne (arbeiten lassen) erhoben. Bei 50 % schließt sie die Einkommnsschere von Löhnen und Gewinnen. Das Prinzip nannte Ludwig Erhard Soziale Marktwirtchaft, Milton Friedman fasste diese in eine Steuerformel als Autopilot der Marktwirtschaft.

  2. Paul Says:

    Habe ich das jetzt richtig verstanden? Würde dadurch nicht auch der Anreiz zur Schwarzarbeit entfallen?

    • arprin Says:

      Der Anreiz würde definitiv sinken, aber nicht komplett. Solange nicht einfach jeder freiwillige Arbeitsvertrag legalisiert wird, finden sich immer Gründe für Schwarzarbeit.

    • Carsten Says:

      Für derzeit offiziell nicht arbeitende würde er sinken.
      Andererseits impliziert eine (halbwegs) gesamteinkommensneutrale Flattax höhere Steuerraten bei den niedrigeren Einkommen – also bei denen, bei denen Schwarzarbeit unter Beschäftigten wahrscheinlich eher höher ist. An der Mehrwertsteuer ändert sich auch nichts. Durch Arbeitsverträge eigentlich verboteene Nebentätigkeiten bleiben natürlich auch schwarz.
      Insgesamt bleiebn also noch genug Anreize.

    • Juergen Rettel Says:

      Schwarzarbeit ist Schwarzumsatz, Da die Negative Einkommensteuer aber auf Löhne und Dividende gleich erhoben wird, muss der Untenehmer die eingesparte Lohnsteuer in seiner Gewinnsteuer übernehmen. Es lohnt sich für ihn nicht mehr.

  3. Silem Says:

    Ausgezeichneter Artikel. So macht es doch Spaß liberal zu sein 😉

    Ein kleiner Punkt, die kalte Progression würde nur abgeschafft werden wenn der Grundfreibetrag regelmäßig angepasst wird. Sonst rutscht man irgendwann aus dem negativen Bereich in den positiven hat aber weniger in der Tasche und durch die normale Teuerung noch mehr Probleme.

    • Juergen Rettel Says:

      Genaugenommen wird bei Netto = 0,5 * Brutto + Familienköpfe + bGE das bGE jährlich angepasst, denn Freibetrag = 2 * bGE. Und bei einer Flat Tax gibt es keine kalte Progression, weil es nur einen Grenzsteuersatz gibt.

  4. Silem Says:

    Hat dies auf silemdreams rebloggt.

  5. Carsten Says:

    Der deutsche Staat gibt jährlich etwa 1 Billion Euro aus, davon entfallen 40% für Arbeit und Soziales. Eine gigantische Summe, die den Bürgern aus der Tasche gezogen wird. Doch sie wird ziemlich ineffizient eingesetzt. Nur ein geringer Teil landet bei den wirklich Bedürftigen, ein großer Teil versickert in der Bürokratie.

    Dass nur ein kleiner Teil bei Bedürftigen ankommt, stimmt zwar, der größte Teil landet aber nicht in der Bürokratie, sondern bei Transferleistungen unabhängi von der BEdürftigkeit. Vor allem bei der Rente (entweder aufgrund ehemals geleister Zahlugen der Empfänger oder aufgrund politischer Entscheidungen ( zB Mütter- oder Ostdeutschen-Rente)

    • Juergen Rettel Says:

      Renten sind KEINE Tranferleistungen, sondern zu versteuernde Einkommen aus Vesicherungsleisungen. So hat da BVerfG entschieden !

  6. Piratenparteiler Says:

    Negative Einkommenssteuer ist gut, sollte dann aber auch einen umverteilenden Charakter haben um so die Kaufkraft zu stimulieren und die Wirtschaft anzukurbeln.

    • arprin Says:

      Nein, bloß keine Umverteilung. Mit den Steuereinnahmen sollten nur die Aufgaben des Staates finanziert werden (solange sie nicht privatisiert werden, was natürlich das Beste wäre), aber die Einkommensverhältnisse sollten unangetastet bleiben. Und die Behauptung das Umverteilung „die Kaufkraft stimuliert“ und „die Wirtschaft ankurbelt“ ist grundfalsch.

      • Carsten Says:

        Was ist denn die negative Einkommensteuer anderes als Umverteilung im reinsten Sinne des Wortes? Es werden Beträge allein aufgrund einer maßgeblichen Größe (des Einkommens) von einer Bevölkerungsgruppe zu einer anderen gebracht. Schlicht und einfach den Einen unehmen und den Anderen geben ohne induviduelle Begründung (wie etwa Bedürftigkeit o.Ä.)

      • Juergen Rettel Says:

        Carsten, die Begründung für diese Umverteilung ist das Urteil des BVerfG vom 25.9.1992 : Jedem Erwerbstätigen stehen die Grundfreibeträge für seine Familie mindestens in der Höhe der Sozialleistungen für Erwerbslose zu. Deshalb haben wir heute seit 1996 eine Negative pogressive Einkommensteuer mit Ehegattensplitting und Kindergeld als partiellem Kinder-bGE.
        Es ist nur logisch, dann Grundfreibeträge und Grundsicherungen zu einem bGE zusammenzulegen, es statt dem Freibetrag vorab auszuzahlen und alle Einkommen dafür gleich pauschal mit 50 % zu besteuern. Diese 50 % fließen nicht an den Staat, sondern an die Bundesbank, denn Freibeträge sind grds. keine Steuern, sie tauchen in keinem Haushalt auf.
        Monetaristisch bedeutet das, die Bundesbank gibt am Monatsanfang jedem einen individuellen Kredit, der am Monatsende kollektiv getilgt wird nach Leistungsfähigkeit. Gleichzeitig „verbrennt“ die Tilgung jenen Teil der Geldschöpfung, deren Wertschöpfung als Grundbedarf auch unmittelbar „verspeist“ wurde und dadurch nicht mehr gedeckt ist. Das bGE kostet so nicht mehr eine Billion im Jahr, sondrn Monat für Monat die selben 81 Mrd. Fiat Money.
        In den Öffentlichen Haushalten entfallen aber die Einkommensteuern und die AG-Sozialabgaben, das sind 515 Mrd.. Ebenfalls entfallen die Grundfreibeträge 524 Mrd. (700 Euro pro Kopf und Monat), schon die halbe Miete für bGE.
        Bei einem Volkseinkommen von 2096 Mrd. fallen bei Grenzsteuersatz 50 % 1048 Mrd. im Jahr an. Das bGE von 1080 Euro monatlich ist bei 80,8 Mio.Einwohnern so aus den Primäreinkommen finanziert.
        Gleichzeitig reduzieren sich die Öffentlichen Haushalte um die Einkommensteuern und AG-Sozialabgaben, denn es entfallen ja auch 50 % der Kosten für die Sekundäreinkommen, Staatsgehälter, Renten und ALG 1, weil deren bGE ja schon aus den Primäreinkommen finanziert wurde. Zudem entfallen Grundsicherungen und Kindergeld, diese Steuerersparnis wird als 380 Euro mehr als heute den Bürgern voll ausbezahlt.
        Die Bürger haben also 50 % mehr bGE als heute Freibetrag und zahlen an Steuern und Abgaben nur noch 2/3-tel, also 740 Mrd. statt 1110 Mrd..

    • Juergen Rettel Says:

      arprin, die Negative Einkommensteuer ist keine Steuer, sondern ein Steuerfreibetrag, deshalb heißt sie in den USA auch Earned Income Tax Credit.
      Diese Umverteilung ist GG-Gebot nach Art. 6 GG (Schutz der Familie) und nennt sich Familienausgleich.
      Die Einkommensverhältnisse bleiben im Markt (Brutto) unverändert, aber Netto wird der Mittelstand verbreitert, also der Markt für mehr Umsatz optimiert !
      Einkommensteuer wurde schon 1776 von dem Urvater des Liberalismus Adam Smith als Familienausgleich erfunden, Friedman erweiterte sie nur zur Gauß-Methode der kleinsten Quadrate (1795) für Marktoptimierung.
      Die Freie Marktwirtschaft allein ist nicht in der Lage, alle zu ernähren, denn 40 % der Bürger sind NICHT im erwerbsfähigen Alter. Deshalb braucht man eine Soziale Marktwirtschaft durch bGE aus Negativer Einkommensteuer nach Art. 1, 3, 6 und 20 GG.
      Und diese ist eine Nullsumme, weder Einnahmen noch Ausgaben des Staates ! Aber eine verfassungsmäßige Staatsaufgabe !

  7. Juergen Rettel Says:

    In diesem Artikel wird viel verwechselt.
    1. Die Negative Einkommensteuer stammt nicht von Milton Friedman, sondern von Dennis Milner aus dem Jahr 1920.
    2. Sie ist ein simpler Dreisatz :
    (i) „Alle bekommen bGE“ heißt Einwohner * bGE = Steuersatz * Volkseinkommen.
    (ii) Dividiert durch Einwohner, erhält man
    bGE = Steuersatz * Prokopfeinkommen.
    (iii) Wählt man Freibetrag = Prokopfeinkommen und Steuersatz = bGE/Prokopfeinkommen, so erhält man
    Familienausgleich = bGE * (Familieneinkommen/Prokopfeinkommen – Familienköpfe)
    d.h. wer n Prokopfeinkommen verdient und f Familinmitglieder versorgt, zahlt (n-f)*bGE Steuern oder erhält (f-n)*bGE Aufstockung. Über alle ist das eine Nullsumme. bGE ist immer finanziert.
    Praktisch gilt dann Netto = 0,5 * Brutto + Familienköpfe * bGE auch für Brutto = 0 und bGE = halbes Prokopfeinkommen.
    Man zahlt also vorab jedem das halbe Prokopfeinkommen aus und besteuert alle Einkommen pauschal mit 50 % ab dem ersten Cent (Steuerklasse 6)
    Diese Formeln zeigen, es ist für einen Familienausgleich völlig unnötig, Sozialsysteme oder Arbeitsmarkt oder Arbeitsrecht zu ändern.
    Das sah selbst Milton Friedman so : Hat jemand mit Brutto = 0 etwas steuerlich abzusetzen, dann bekommt er auch mehr als das bGE. Friedman strebte die Übenahme der steuerfinanzierten Sozialtransfers in die Abschreibungsregeln des Einkommensteuergesetzes an.
    Friedman erkannte auch, dass dies billiger als heute kommt, denn die Verdoppelung des Durchschnittssteuersatzes und die Verdreifachung des Freibetrages bringt 50 % mehr bGE (1080 €) als heute Grundfreibetrag (700 €). Das ist eine Steuersenkung !

  8. David Says:

    Um die Armut nachhaltig zu bekämpfen, müssten jedoch weitere, viel wichtigere Reformen durchgeführt werden, nämlich die Öffnung des Arbeitsmarkts. Die Arbeitsverbote, die vor allem die Ärmsten treffen, müssen abgeschafft werden …

    Hier fehlt es an genauen, auch für Menschen mit „linker“ Herkunft verständlichen Erklärungen.

    Sind mit Arbeitsverbote solche Dinge gemeint wie das Verbot der Kinderarbeit?

    Oder das Vorhandensein von Flächentarifverträgen?

    Könnte ich ohne Flächentarifvertrag – auch bei schlechtem Lebenslauf und nicht vorhandenen Referenzen – eine Arbeitsstelle ergattern, indem ich jeden anderen Bewerber unterbiete?

    Bekanntermaßen ist unsere Welt für den Wohnungsmieter oder auch Konsumenten, aber auch für Arbeits-Bewerber, bestimmt durch lange Verträge, die über und über vollgestopft sind mit Klauseln zugunsten der stärkeren Partei (das ist die oftmals so genannte „Vertragsfreiheit“.)

    Es steht in der Regel ein Konzern oder eine Firma, die eine Rechtsabteilung hat, einer Einzelperson, die das nicht hat, gegenüber.

    Wie kann dieses Ungleichgewicht aufgehoben werden?

    • Juergen Rettel Says:

      David, es ist völliger Unsinn, dass für ein bGE aus Negativer Einkommensteuer Sozialstaat und Arbeitsrecht umgebaut werden müssen. Das hat selbst Milton Friedman NICHT gefordert !
      Negative Einkommensteuer ist nur ein Steuertarif
      Netto = 0,5 * Brutto + Familienköpfe * bGE auch für Brutto = 0 und Freibetrag = 2 * bGE.
      D.h. aber, die Bruttopreise und Bruttolöhne bleiben so unverändert. Er erfüllt Art. 1, 3, 6 und 20 GG, er schließt die Einkommensschere zwischen Löhnen und Dividenden vom Brutto zum Netto.
      Es wird von neoliberaler Seite viel Unfug über Friedman erzählt, er forderte NICHT die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wie bi HartIV, er forderte die Übernahme beider in die Einkommensteuer, d.h. weitergehende Sozialleistungen über bGE hinaus auch als Absetzungsregeln der Einkommensteuer gleich für Erwerbstätige UND Erwerbslose, gleich für Unternehmer und Arbeitgeber !

      • Carsten Says:

        David, es ist völliger Unsinn, dass für ein bGE aus Negativer Einkommensteuer Sozialstaat und Arbeitsrecht umgebaut werden müssen.

        Vom Arbeitsrecht ist es in der Tat unabhängig. Was den Sozialstaat angeht, wird es doch eher Änderungen gegeben müssen. Wenn schon 50% des Einkommens für das BGE abgezogen werden, ist es kaum virstellbar, dass noch weitere 20% für die Sozialversicherungen und weitere x% für die Staatsausgaben ausserhalb des BGE oben draufkommen. zwar verringern sich die Ausgaben des Staates durch eine deutliche Reduzierung der Ausgaben für die Grundversorgung, bei der heutigen Ausgabenverteilung sind das allerdings vielleicht 10%. Der Rest musss immer noch üebr Steuern eingezogen werden – jedenfalls wenn alles ander so bleibt wie bisher.

      • Juergen Rettel Says:

        Carsten, die Negative Einkommensteuer mit Freibetrag Prokopfeinkommen und Grenzsteuersatz 50% ist eine Nullsumme mit Durchschnittssteuersatz 0 %. Das Volkseinkommen ist vorher und hinterher das gleiche. Eine Verdoppelung des Grenzsteuersatzes und eine Verdreifachung des Freibetrages bedeutet 50 % mehr bGE als heute Freibetrag, es ist also eine Steuersenkung ! Gleichzeitig reduzieren sich die Aufwände für Sekundäreinkommen, Staatsgehälter, Renten und ALG 1, um die Hälfte, so dass die Öffentlichen Haushalte sich um ein Drittel durch bGE reduzieren.

      • Carsten Says:

        Eine Verdoppelung des Grenzsteuersatzes und eine Verdreifachung des Freibetrages bedeutet 50 % mehr bGE als heute Freibetrag, es ist also eine Steuersenkung !

        Da das BGE von den restlichen hoheitlichen Aufgaben unabhängig sein soll,gibt es genauso viele Zahler wie Empfänger. Das ein Nulssummenspiel oohne weitere Anpassungen eine Steuersenkung für alle sein soll, ist widersprülich.

        Gleichzeitig reduzieren sich die Aufwände für Sekundäreinkommen, Staatsgehälter, Renten und ALG 1, um die Hälfte, so dass die Öffentlichen Haushalte sich um ein Drittel durch bGE reduzieren.

        Ohne Änderung der Sozialgesetzgebung über das BGE hinaus ändern sich die Aufwendungen für die geedtzliche Rentenversicherung kaum. Die Auszahlungen richten sich ja hauptsächlich nicht nach dem jetzigen Einkommen, sndern nach den bereits geliesteten Beiträgen, bleiben also zunächst unverändert. Auch wenn es Reduzierungen gibt, bleibt zuzuglich der weiteren Aufgaben eine Gesamtsteuerbelastung von weit mehr als 50% bei den hohen Einkommen. Selbst wenn sich die zur Finanzierung der restlichen Aufgaben um ein Drittel reduzieren würde, bleibt ein Spitzensteuersatz von 50%+ 2/3*40%. Die Verfassungskonformität ist damit schon fraglich.

      • Juergen Rettel Says:

        Carsten
        1. Einwohner * bGE = Steuersatz * Volkseinkommen ist eine Gleichung und damit eine Nullsumme !
        50 % des bGE sind die heutigen Grundfreibeträge, 25 % die heutigen Einkommensteuern für Sozialtransfers und halbe Staatsgehälter, 25 % heutige AG-Sozialabgaben, nun für KV/PV-Kopfpauschale und halben Bundeszuschuss zur RV.
        2. Dadurch reduzieren sich die Steuerhaushalte insgesamt von 620 auf 360 Mrd., die Sozialversicherungshaushalte von 520 auf 370 Mrd., wovon 220 Mrd. KV/PV dann durch die Kopfpauschale von 230 Euro im bGE finanziert werden.
        3. Da die halben Staatsgehälter, halben Renten und halbes ALG 1 nicht mehr finanziert werden müssen, reichen bei RV/AV die bisherigen AN-Beiträge also aus.
        Der Bürger zahlt also nur die volle KV/PV und halbe Staatsgehälter über Steuern, das gleicht sich aus.
        4. Der Grenzsteuersatz 50 % bedeutet bei Freibetrag Prokopfeinkommen ein Durchschnittssteuersatz von 0 %.
        Es werden ja nur die im Volkseinkommen enthaltenen Freibeträge familiengerecht umverteilt, das Volkseinkommen reduziert sich dadurch nicht, das frei verfügbare Volkseinkommen ist gleich dem zu versteuernden Volkseinkommen.

        Milton Friedman hat sich für bGE aus Negativer Einkommensteuer ausgesprochen, weil dieses die billigste (!) Lösung für den Sozialstaat ist. Das ergibt sich aus der Gauß-Methode der kleinsten Quadrate auf Einkommen.

      • Carsten Says:

        David, es ist völliger Unsinn, dass für ein bGE aus Negativer Einkommensteuer Sozialstaat und Arbeitsrecht umgebaut werden müssen.

        kein Umbau des Sozialstaats vs

        5. Die Sozialversicherungen tragen nur noch die Bürger, KV/PV als Kopfpauschale voll bei der Versicherung ihrer Wahl, GKV oder PKV, aus dem bGE. Die Arbeitnehmer zahlen weiterhin ihre AN-Beiträge an die RV/AV.
        Diese reichen, weil ja das bGE bei Renten und ALG 1 die AG-Anteile dort ja ersetzt.

        Was denn nun? Auf der einen Seite behaupten sie keine Änderungen am Sozialstat vornehemn zu wollen, auf der anderen Seite stellen sie die Finanzierung der gesetzlichen Versicherungsysteme vollkommen um.

      • Juergen Rettel Says:

        Carsten, am Sozialstaat wird an den gesetzlichen Sozialversicherungen nichts geändert. Intern werden Renten und ALG1 durch bGE zur Hälfte vom Lohnbezug auf Wertschöpfung umgestellt, das stabilisiert sie von der Lohnquote. Der Staat gibt wie bei den Staatsgehältern einen Zuschuss von 100 % dazu, den er gleich wieder als Einkommensteuer von 50 % kassiert. Das kostet ihm gar nichts, nur 2 Luftbuchungen.

        Bei der KV ersetzt die KV/PV-Kopfpauschale den Gesundheitsfonds, der ja nur aus der Familienversicherung eine Kopfpauschale für die KV generiert. Darauf drängt die EU als Liberalisierung des Gesundheitsmarktes schon lange, bei TISA könnten das die privaten Vesicherungen dann erzwingen. Zähne für deutsche Rentner in Rumänien, bezahlt von einer portugiesischen Versicherung.

        Im Prinzip ist die Negative Einkommensteuer so eine Gesundheitsabgabe mit Freibetrag = 2 * bGE und Familienausgleich.

        Der Grundvorschlag geht auf die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) zurück, statt 50 % Arbeitgeber und 50 % Arbeitnehmer nun KV/PV Arbeitgeber und RV/AV-Arbeitnehmer. Das ist insofern sinnvoll, KV/PV benötigen alle Bürger und damit im bGE, AV/RV nur Arbeitnehmer. Und durch bGE werden sie nicht mehr belastet als heute.
        Für die Versicherungen intern ändert sich dadurch aber gar nichts. Es werden nur ihre alten Schnittstellen zu Beiträgen und Zuschüssen neu genutzt.

    • arprin Says:

      Ein Flächentarifvertrag ist ein Arbeitsverbot, wenn er für eine Branche als „allgemeinverbindlich“ erklärt wird, also niemand unter anderen Bedingungen arbeiten darf. Niemand sollte durch Verträge, die er nicht unterzeichnet hat, von einer Stelle ausgeschlossen werden.

      Ein etwaiges „Ungleichgewicht“ bei zwei Vertragsparteien (falls es das geben sollte) kann nur durch eine unabhängige Justiz aufgehoben werden. Wenn Vertragsfreiheit herrscht sind diese Probleme jedoch meist schnell behoben.

      • Juergen Rettel Says:

        arprin, Tarifautonomie ist die Folge von Koalitionfreiheit und Vertragsfreiheit ! Im übrigen darf jeder unter anderen Bedingungen arbeiten, sie müssen dann nur besser sein !
        So wie Sie die Negative Einkommensteuer nicht verstanden haben, so verstehen Sie wohl auch nicht den Unterschied zwischen Liberalismus und Feudalismus.
        Gerade die Negative Einkommensteuer bringt die Vertragsparteien auf liberale gleiche Augenhöhe.

      • Carsten Says:

        Ein etwaiges “Ungleichgewicht” bei zwei Vertragsparteien (falls es das geben sollte) kann nur durch eine unabhängige Justiz aufgehoben werden. Wenn Vertragsfreiheit herrscht sind diese Probleme jedoch meist schnell behoben.

        Ich bin eigentlich ganz froh, billige Artikel im internet kaifen zu könen, ohne mich über den Verkäufer informieren zu müssen, oder seine AGB zu studieren.
        Für mich ein enormer Geweinn an Effizienz und Transparenz. auch wenn der Verkäufer in der Formulierung seiner langen Verträge furchtbar eingeschränkt ist.

  9. Juergen Rettel Says:

    Worüber wir sprechen :
    bGE-Prozess kompakt
    oben : Ausgangssituation Einkommesschere
    unten links : Prozess der Negativen Einkommensteuer
    unten rechts : verbleibender Rest-Steuerhaushalt

    • Juergen Rettel Says:

      1. Das bGE wird als Sozialdividende aus der Einkommensschere zwischen Arbeit und Gewinn finanziert, so nehmen alle, Erwerbstätige und Erwerbslose, gleich an der Produktivität zur Hälfte teil, zur anderen Hälfte nach ihrer Leistung. Das ist die Definition der Sozialen Marktwirtschaft Ludwig Erhards.
      Daraus ergibt sich der Grenzsteuersatz 50 %.
      2. Durch Festlegung des Freibetrages gleich Mittelwert Prokopfeinkommen teilt man das Volkseinkommen in 2 Hälften, die roten Steuern finanzieren die grünen Aufstockungen. Dazu ist nur das halbe bGE-Volumen notwendig. Das ist aber durch bisherige Einkommensteuern und AG-Sozialabgaben gedeckt.
      3. Durch Besteuerung ab dem ersten Cent aufgrund bGE als vorab ausbezahlten halben Freibetrag wird die andere Hälfte durch Besteuerung der alten Freibeträge erbracht.
      4. Das bedeutet aber doppelter Durchschnittssteuersatz zu heute UND dreifacher Freibetrag zu heute. Es ergibt sich aber ein 50 % höheres bGE als heute Freibetrag, weil die bisherigen Einkommensteuern und AG-Sozialabgaben an alle Bürger gleich in bar ausbezahlt werden.
      5. Die Sozialversicherungen tragen nur noch die Bürger, KV/PV als Kopfpauschale voll bei der Versicherung ihrer Wahl, GKV oder PKV, aus dem bGE. Die Arbeitnehmer zahlen weiterhin ihre AN-Beiträge an die RV/AV.
      Diese reichen, weil ja das bGE bei Renten und ALG 1 die AG-Anteile dort ja ersetzt.
      6. Der Staatshaushalt reduziert sich um die Einkommensteuern, weil das bGE ja Sozialtransfers und halbe Staatgehälter ersetzt.
      7. Deutschland-spezifisch sind Leitsatz-4-Transfers nach Urteil des BVerfG vom 9.2.2010 über bGE hinaus und der Bundeszuschuss zur RV aufgrund der Deutschen Einheit (Übernahme der Ost-Renten).
      Da nur noch der halbe Zuschuss für die RV benötigt wird und im bGE mitfinanziert wird, kann man nun die 78 Mrd. RV-Zuschuss in den sonst. Steuern für die 55 Mrd. verbleibenden Sozialtransfers nutzen.
      8. Der Trick liegt darin, dass durch 50 % die AG-Sozialabgaben doppelt genutzt werden, einmal zur Finanzierung der KV/PV im bGE und dann über bGE auch die Sekundäreinkommen kostenmäßig halbieren.

  10. Juergen Rettel Says:

    Ein Vergleich der 4 Modelltypen für bGE :
    https://plus.google.com/communities/113157085702442227012

    1. Die Negative 3-Sufen-Einkommensteuer der Linken benötigt 70 Mrd. mehr als eine Negative Income Flat Tax, der 3-Stufentarif verteilt zwar auch 50 % des Volkseinkommens um, aber erhöht den Bedarf für Sekundäreinkommen um 70 Mrd..
    Weitere 220 Mrd.benötigt das Modell der Linken, um die KV/PV zusätzlich zum bGE zu finanzieren. Sie ist also nicht preisneutral.

    2. Die Negative Income Flat Tax 50 liefert das höchste bGE bei niedrigster individueller Belastung. Man könnte hier das bGE wie bei der Linken um 220 Mrd. erhöhen, aber dann ist man nicht mehr preisneutral.

    3. Die Sozialkonumsteuer von Verena Nedden ist zwar preisneutral, aber liefert wegen nur 34 % statt 50 % von Wertschöpfung nur 700 € bGE. Sie kann nicht auf 50 % gehen, weil sie die heutigen Bundes-, Länder- und Gemeindesteuern ersetzen will durch eine einseitige Lohnabgabe (9,5 % an den Staat, 6,5 % an die Arbeitgeber). Das verstößt sowohl gegen Art. 3 GG (Gleichbehandlung) als auch Art. 20 GG (föderale Steuerhoheiten).

    4. Die Mehrwertsteuer von Götz Werner ist nicht preisneutral, weil sie die Importpreise um ca. 30 % erhöht. Zugleich vezichtet sie auf alle Steuern bei Exporten (48 % des BIP). Sie greift auch nicht im Gegensatz zu den anderen 3 Modellen auf die Grundfreibeträge zurück und damit auch nicht auf die potentielle Sparquote. Ein Herauslösen der Steuern aus den Produktpreisen bringt gerade 160 € bGE. Bei verbleibendem Staatshaushalt von 460 Mrd.ist aber durch Haushaltskürzungen nicht viel einzusparen.
    Zudem verstößt eine „alleinige“ Mehrwertsteuer ebenfalls gegen Art. 20 GG (föderale Steuerhoheiten).

  11. Juergen Rettel Says:

    Der Vergleich auf flickr:
    Modellvergleich

  12. Molot Says:

    @Juergen Rettel
    Worauf begründen Sie eigentlich Ihren Anspruch, Andere ausbeuten zu dürfen?
    Nur mal so als grundsätzliche Frage.

    • Juergen Rettel Says:

      Schmunzel, Familienausgleich ist KEINE Ausbeutung !

      1. Familienausgleich aufgrund Art. 1, 3, 6 und 20 GG.
      2. Familienausgleich ist urliberal, seit der Vater des Liberalismus Adam Smith dazu 1776 die Einkommensteuer erfand.
      3. Der erzneoliberale Milton Friedman schlug dazu die Negative Einkommensteuer als kostengünstigstes Modell vor.
      Wer Familienausgleich ablehnt, ist weder liberal noch verfassungstreu.

      • Molot Says:

        Jeder, der (gegen dessen Willen) auf Kosten eines Anderen lebt, beutet diesen aus.

      • Juergen Rettel Says:

        Das haben aber die Mütter und Väter des GG 1949 anders gesehen. Am 18.7.2012 hat das das BVerfG noch einmal bestätigt :
        „Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.“

        Ihre Ansicht ist also NICHT GG-konform.:)

      • Molot Says:

        @Juergen Rettel
        Ihre Ansicht ist also NICHT GG-konform.:)
        Mit keinem Wort wird im (deutschen )Grundgesetz behauptet, daß es sich beim Sozialstaatsprinzipnicht um Ausbeutung handele.
        Davon abgesehen ist die oben zitierte Feststellung nicht meine „Ansicht“ sondern eine Tatsache, welche zu bestreiten auch Ihnen schwerfallen dürfte.
        Übrigens ist es vollkommen gleichgültig ob meine „Ansichten“ mit irgendwelchen Gesetzen konform sind oder nicht.
        1 …Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen …..
        Ein „Menschenrecht“ kann niemals einen positiven Inhalt haben, da es universal, d.h. für alle gleichermaßen gültig sein muß.

      • Juergen Rettel Says:

        Schmunzel, meine Ansicht ist GG-konform. bGE aus Negativer Einkommensteuer ist nur der GG-gebotene Familienausgleich.
        Da Steuern keine Ausbeutung sind, denn diese bezahlt immer der Kunde im Preis, nicht die Lieferanten, diese führen nur Kundengelder ans Finanzamt ab.
        Steuerhinterziehung ist Veruntreuung von Kundengeldern, also zu Recht strafbar.
        Karlsruhe locuta, causa finita. Grundeinkommen ist ein Menschenrecht. Deshalb haben wir heute Grundfreibetrag und Grundsicherung. Es kommt billiger, wenn man beide zusammenlegt.
        Sie können Ihre Ansicht haben, aber das entbindet Sie nicht von Ihrer Steuerpflicht, die von Ihren Kunden bezahlten Steuern an das Finanzamt abzuführen.:)

      • Molot Says:

        Ich weiß nicht, welche Auseinandersetzung Sie mit Herrn Schmunzel haben, aber meine Frage haben Sie immer noch nicht beantwortet:
        „Worauf begründen Sie Ihren Anspruch, Andere ausbeuten zu dürfen?“

      • Carsten Says:

        aber meine Frage haben Sie immer noch nicht beantwortet:
        “Worauf begründen Sie Ihren Anspruch, Andere ausbeuten zu dürfen?”

        Wie kommen Sie darauf, dass er andere ausbeuten will?
        Für mich ist es nicht ersichtlich, ob er nach eienr solcehn Reform zu den Zahlern oder zu den Empfängern gehören würde.
        An ihrer Definition des Ausbeitens ist auch komisch, dass sie den Ausbeuter und nicht den Ausgebeuteten charakterisieren. Es wäre also keine Ausbeitung, wenn ein Staat ein Großteil des Einkommens seiner Bürger für Schmarrn ( Bomben, Denkmäler und was weiss ich) verwendet, soindern nur dann wenn dise Gelder direkt an andere weitergeleitete werden?

      • Juergen Rettel Says:

        Danke, Carsten, für die Unterstützung, aber Molot ist ein Libertärer, also ein Staatsgegner, die vergessen, dass ohne Staat auch keine „Verträge“ eingehalten werden müssen.

        Molot, Ihre Frage habe ich beantwortet, es ist nicht mein Problem, wenn Sie einen deutschen Text nicht lesen können. Lernen Sie bitte deutsch. 🙂

      • Timo Ollech Says:

        Bzgl. Einhaltung oder Nicht-Einhaltung von Verträgen meine Lieblingsstelle aus Schulden. Die ersten 5.000 Jahre über die Händler im mittelalterlichen Malakka:

        Diese Händler lehnten, so weit wir wissen, einklagbare Verträge ab und besiegelten ihre geschäftlichen Vereinbarungen lieber „mit einem Handschlag und einem Blick hinauf zum Himmel“.

        So kann es auch gehen, ganz ohne Staatsgewalt.

      • Molot Says:

        @Carsten
        Wie kommen Sie darauf, dass er andere ausbeuten will?
        Nun, er befürwortet ein bGE, bzw. sozialstaatliche Umverteilung, welche es aber nicht geben kann, ohne einen Teil der Menschen auszubeuten. Zu welcher Gruppe er gehören würde, ist dabei vollkommen unerheblich. Fakt ist, daß er die Ausbeutung befürwortet/wünscht.
        An ihrer Definition des Ausbeitens ist auch komisch, dass sie den Ausbeuter und nicht den Ausgebeuteten charakterisieren
        Was ist daran komisch? Der Ausbeuter ist der aktive Teil bei der Aktion. Ohne dessen Aktivität findet keine Ausbeutung statt. Der Ausgebeutete muß nicht aktiv werden, um Ausbeutung stattfinden zu lassen.
        Es wäre also keine Ausbeitung, wenn ein Staat ein Großteil des Einkommens seiner Bürger für Schmarrn ( Bomben, Denkmäler und was weiss ich) verwendet,….
        Habe ich derartiges behauptet? Vom Staat und dessen Handlungen war überhaupt keine Rede, wie kommen Sie darauf?
        Selbstverständlich beutet der Staat seine Bürger aus, wenn er von denen Steuergeld erpresst und damit die von Ihnen genannten Dinge bezahlt, aber das war /ist hier nicht das Thema.
        @Juergen Rettel
        …aber Molot ist ein Libertärer, ….
        Glückwunsch, die erste sachlich richtige Aussage, die ich von Ihnen lesen konnte.
        Ihre Frage habe ich beantwortet, es ist nicht mein Problem, wenn Sie einen deutschen Text nicht lesen können.
        Sie sind mit keinem Wort auf den Inhalt meiner Frage auch nur eingegangen, geschweige denn, daß Sie diese beantwortet hätten. Um das festzustellen reichen meine Kenntnisse der deutschen Sprache völlig aus.
        Ich hatte Sie weder zum deutschen Grundgesetz und dessen Auslegung noch zu Steuerproblemen oder -hinterziehung eines Herrn Schmunzel befragt. Meine Frage galt der Rechtfertigung von Ausbeutung. Sollte ich Ihre Antwort tatsächlich übersehen haben, dann wiederholen Sie diese doch bitte noch mal!

      • Timo Ollech Says:

        BGE muss nicht notwendigerweise per Umverteilung zustande kommen, es geht auch z.B. per Zentralbank-Geldschöpfung, das propagiert neuerdings sogar der Council on Forein Relations.

      • Juergen Rettel Says:

        Molot, die Rechtfertigung des bGE ist in Art. 1, 3, 6 und 20 GG begründet, der Libertarismus ist eine senile Entartung des Liberalismus. Sie dürfen gern irgendwo einen libertären Staat gründen, denn Sie sind nicht gezwungen, in D zu leben. Die Vertragsfreiheit und das Eigentum aber benötigen immer einen Staat, der auch beides durchsetzt.
        Wenn Sie in D leben wollen, müssen Sie das GG anerkennen und auch Steuern zahlen.

      • Molot Says:

        Werter Herr Rettel, ich hatte Sie weder nach Ihrer Interpretation des deutschen Grundgesetzes (keiner der von Ihnen genannten Artikel fordert oder rechtfertigt übrigens ein bGE, weder einzeln noch im Zusammenhang), noch nach Ihrer Meinung zum Libertarismus/Liberalismus gefragt. Sondern nach Ihrer persönlichen Begründung für den Anspruch, Andere ausbeuten zu dürfen.
        Langsam bekomme ich den Eindruck, daß es bei Ihnen mit den Deutschkenntnissen nicht so weit her ist, sonst dürfte es Ihnen ja nicht so schwer fallen, den Sinn einer einfachen Frage zu erfassen

      • Juergen Rettel Says:

        Ich wiederhole hier meine PERSÖNLICHE Begründung :
        „2. Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.“ (BVerfG 18.7.2012).
        Es ist mein Recht auf Meinungsfreiheit, meine Meinung sachlich zu begründen. Sowohl was bGE betrifft als auch was Libertarismus betrifft. Und auch, was Ihre Lesefähigkeit betrifft.

      • Molot Says:

        O.K., ich gebe es auf:
        Keine Antwort ist auch eine Antwort!

      • Juergen Rettel Says:

        Molot, zur Freiheit gehört, dass der Antwortende die Antwort bestimmt, nicht der Fragende ! Ich habe nur auf eine falsche Frage sachgerecht geantwortet.
        Es ist nun einmal so, dumme Fragen erhalten die passende Antwort. 🙂

    • Juergen Rettel Says:

      Im übrigen, Geld ist kein Eigentum, sondern nur Besitz. Wenn Ihnen jemand eine Uhr klaut und ich kaufe sie, ist das strafbare Hehlerei und ich muss sie Ihnen zurückgeben. Wenn Ihnen jemand 100 Euro stiehlt und ich die 100 Euro annehme, ist das weder strafbar noch muss ich Ihnen die 100 Euro zurückgeben.:)

  13. Juergen Rettel Says:

    Das Prinzip
    Auf der linken Seite die Kopfsteuer der Schweizer Initiative zusätzlich zur Mehrwertsteuer, auf der rechten Seite, wie man von der degressiven Kopfsteuer zur progressiven Negativen Einkommensteuer kommt und warum.

  14. Timo Ollech Says:

    Der eigentliche Gag beim BGE ist doch, dass es Einkommen und Arbeit entkoppelt. Was dabei herauskommt, ist eine erstmals wirklich freie Gesellschaft, nämlich eine Gesellschaft ohne Arbeitszwang. Die urliberale Idealvorstellung also.
    Und wie z.B. Wolf Lotter in seinem Artikel Der Lohn der Angst darlegt, ermöglicht erst ein bedingungsloses Grundeinkommen einen wirklich freien Arbeitsmarkt. In einer Lohnarbeitsgesellschaft sind die Lohnarbeiter immer in einer schlechten Verhandlungsposition, denn irgendeine Arbeit müssen sie annehmen, um davon ihr Einkommen zu bestreiten. Mit BGE können sich „Arbeitnehmer“ und „Arbeitgeber“ endlich auf Augenhöhe begegnen.

    • Juergen Rettel Says:

      Schmunzel, Timo, aber diese Schnulze von der Entkopplung von Arbeit und Einkommen von Götz Werner ist albern, die Unternehmer haben längst die Arbeit vom Einkommen entkoppelt und lassen arbeiten. Und der Arbeitsmarkt wird immer nur die Arbeit anbieten, die gebraucht wird. Da gibt es NIE eine Augenhöhe, Wer zahlt, schafft an.

      • Timo Ollech Says:

        ??? Wäre die Arbeit tatsächlich vom Einkommen entkoppelt, dann müsste ja niemand mehr arbeiten. Aber dann gäbe es eben faktisch auch ein BGE.
        Jedoch: so weit mein Auge reicht, mit Ausnahme ein paar reicher Eigentümer, ist Einkommen nach wie vor an Arbeit gekoppelt.

      • Juergen Rettel Says:

        Wenn keiner mehr arbeitet, gibt es auch kein bGE, weil auch keiner mehr arbeiten lässt. Glauben Sie doch nicht die Schnulzen von Götz Werner.

      • Timo Ollech Says:

        Nirgends habe ich davon gesprochen, dass keiner mehr arbeitet. Nur dass niemand mehr arbeiten muss. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied!
        Es kommt eben entscheidend auf das Menschenbild an: Sind die Menschen von Natur aus faul und engstirnig-egoistisch, oder sind sie darauf ausgelegt, einen Beitrag fürs Ganze leisten zu wollen? Ich gehe von letzterem aus, so wie Götz Werner. Dann wird auch aus dem BGE ein Schuh.

      • Juergen Rettel Says:

        Die Menschenbild-Schnulze hat GW aus dem 3. Reich übernommen. Als Liberaler darf jeder sein Menschenbild pflegen. Und davon ist das bGE auch unabhängig.

        Richtig ist, dass keiner mehr arbeiten muss, aber richtig ist auch, dass Arbeit anfallen muss, sonst gibt es kein bGE.

        Und das Mehrwertsteuermodell von GW, besonders in der Schweizer Ausprägung, ist im Gegensatz zur Negativen Einkommensteuer nicht beschäftigungsunabhängig !

        GWs Schuh ist der Staatsbankrott, das hat ja auch der Schweizer Bundesrat festgestellt.

      • Timo Ollech Says:

        „Menschenbild-Schnulze aus dem 3. Reich übernommen“ – Belege bitte!

      • Juergen Rettel Says:

        Timo Ollech schrieb :
        „BGE muss nicht notwendigerweise per Umverteilung zustande kommen, es geht auch z.B. per Zentralbank-Geldschöpfung, das propagiert neuerdings sogar der Council on Forein Relations.“

        Auch ein bGE aus Zentralbank-Geldschöpfung ist eine Umverteilung, denn dieser individuelle Kredit muss kollektiv wieder getilgt werden. Das ist nur die Verlagerung des Einkommensteuer-Privileges auf die Zentralbank. Das ist ja auch der Vorschlag von Milton Friedman von 1962, er war Monetarist.

        „Bzgl. Einhaltung oder Nicht-Einhaltung von Verträgen meine Lieblingsstelle aus Schulden. Die ersten 5.000 Jahre über die Händler im mittelalterlichen Malakka:
        Diese Händler lehnten, so weit wir wissen, einklagbare Verträge ab und besiegelten ihre geschäftlichen Vereinbarungen lieber “mit einem Handschlag und einem Blick hinauf zum Himmel”.
        So kann es auch gehen, ganz ohne Staatsgewalt.“

        Das stimmt nicht, die Stadt Malakka hatte ein Marktrecht, so wie z.B. in D damals die Hansestädte. Auch Kommunen können Staaten sein.
        Verträge können für Streitigkeiten
        1. Intern im Vertrag Regelungen enthalten,
        2. Extern Schiedsgerichte vereinbaren,
        3. Gerichtsstände festlegen, z.B. die Schweiz im Handel mit China.
        Der Staat setzt nur dann seine Rechtsordnung ein, wenn der Streitfall nicht im Vertrag geregelt wurde (Default-Fall) oder der Vertrag sittenwidrig war.

        „“Menschenbild-Schnulze aus dem 3. Reich übernommen” – Belege bitte!“
        Er vertritt immer das anthroposophische Menschenbild, das aber keinerlei Rechtsrelevanz hat. Solches pflegen nur Unrechtsstaaten zu bemühen, die eine Ideologie über den freien Menschen stellen.
        Ein bGE ist NICHT mehr bedingungslos, wenn es an ein Menschenbild geknüpft wird, also Wohlverhalten einfordert.

      • Timo Ollech Says:

        OK, ich schließe mich Molot an & gebe es auf.

  15. Molot Says:

    Juergen Rettel
    „Schmunzel, Familienausgleich ist KEINE Ausbeutung…..“
    Sie haben meine Frage nicht beantwortet.

    • Juergen Rettel Says:

      Doch, Familienausgleich ist GG-Gebot, also keine Ausbeutung, sondrn Staatsaufgabe !

      • Molot Says:

        …ist GG-Gebot, also keine Ausbeutung…
        Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Bzw. wieso glauben Sie, das Eine schlösse das Andere aus?

      • Juergen Rettel Says:

        Ganz einfach, Ausbeutung ist leistungsloser Gewinn = Umsatz – Kosten(Leistung). Das lehrt schon die BWL.
        Das GG-Gebot des Familienausgleich ist keine Ausbeutung, sondern Optimierung des Marktes für mehr Umsatz.
        Die Steuern dafür haben die Kunden im Preis entrichtet !

  16. bohu reri Says:

    Danke vielmals !

    Der Kommentar ist sehr progressiv a und hat viel Warheit ! Grosse Sozialsttat ist Bremse für Freiheit und Fähigkeit des Mensches.

    Herzliche Grüsse aus Tschechien

    Bohumil Rericha

  17. David Says:

    Um die Armut nachhaltig zu bekämpfen, müssten jedoch weitere, viel wichtigere Reformen durchgeführt werden, nämlich die Öffnung des Arbeitsmarkts …. Nur so werden die Bedürftigen in die Lage versetzt, für sich selbst sorgen zu können.

    Öffnung des Arbeitsmarkts: dies würde ich mir gern genauer vorstellen können.

    Welche Schritte sollten getan werden, und welche Reihenfolge ist sinnvoll bzw. was sollte gleichzeitig sein?

    • Juergen Rettel Says:

      David, eine Öffnung des Arbeitsmarktes hat mit einem bedingungslosen Grundeinkommen als Familienausgleich überhaupt nichts zu tun, der Arbeitsmarkt ist ja durch Vertragsfreiheit offen, es liegt ja nur an dem Arbeitgeber, welchen Vertrag er anbietet. Dazu gibt es das Mittel des ÜT-Vertrages.

    • arprin Says:

      Ganz einfach: Die Arbeitsverbote (z.B. durch Mindestlohn oder Lizenzen, Zertifikate als Eintrittsbarriere) und die strengen Regulierungen (z.B. Kündigungsschutz) sollten ebenso aufgehoben werden wie die hohen Abgaben (an IHK, GEZ, Berufsgenossenschaft, Finanzamt usw.).

      • Juergen Rettel Says:

        Das hat nun wirklich NICHTS mit Grundeinkommen und Arbeitsmarkt zu tun. Es gibt weder Arbeitsverbote noch einen echten Kündigungsschutz, letzterer ist nur ein Anspruch auf eine Abfindung nach Betriebsjahren.
        Im übrigen ist beides in vielen Fällen durch freiwillige Tarifverträge vereinbart, also ganz liberal im Rahmen der Vertrags- und Koalitionsfreiheit.

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