Heiko Maas plant die Vollendung seines Werks:
Der Entwurf eines „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ (NetzDG-E) aus dem Hause Heiko Maas möchte das „friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft“ vor „Hasskriminalität“ und „strafbaren Falschnachrichten (‚Fake News‘)“ schützen. Zu diesem Zweck sollen Twitter, Facebook, YouTube und andere große Anbieter sozialer Netzwerke mit jeweils mehr als zwei Millionen inländischen Nutzern dazu gebracht werden, ihre Löschaktivitäten wesentlich zu verstärken. (…)
Irrelevant ist hingegen, ob der Sprecher die Äußerung vorsätzlich oder (…) „wider besseres Wissen“ tätigte (…) eine Äußerung (gilt) gegebenenfalls auch als rechtswidrig im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, wenn sie im konkreten Fall nicht strafbar ist (…) Die Bußgelder für ein Verhalten, das eine erhöhte Aufmerksamkeit für die Themen Hass und „Fake News“ vermissen lässt (NetzDG-E, S. 25), können sich auf bis zu 50 Millionen Euro für die Netzwerkanbieterunternehmen und fünf Millionen Euro für das Leitungspersonal belaufen. Selbst der einmalige, fahrlässige Verstoß gegen die Pflicht, rechtswidrige Inhalte fristgemäß zu löschen, stellt eine prinzipiell bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.
(Cicero)
Machen wir uns nichts vor: Erstens wird dieses Gesetz, wenn es wirklich beschlossen und im Gegensatz zu anderen meist unbeachteten Gesetzen (wie z.B. dem Blasphemieparagraphen) rigoros durchgesetzt wird, die massivste Form von Zensur sein, die es in der Geschichte der Bundesrepublik gab, ansonsten nur aus autoritären Staaten bekannt. Zweitens werden „Hass“ und „Fake News“ nur dann verfolgt werden, wenn sie als „rechtspopulistisch“ oder „rechtsextrem“ gelten, während linksextreme und islamistische Kommentare wie gewohnt durchgehen werden. Es werden also ganz klar „falsche Gesinnungen“ verfolgt. Für die etablierten Parteien dürfte es auch als Machtdemonstration gemeint sein, denn es heißt ja:
„Wenn du wissen willst, wer dich beherrscht, musst du nur herausfinden, wen du nicht kritisieren darfst.“
Kommt das Gesetz durch, dürfte die Frage eindeutig geklärt sein.
März 31, 2017 um 23:39 |
Von wem ist das Zitat?
März 31, 2017 um 23:49 |
Es soll von Voltaire stammen, aber eine hundertprozentige Quelle habe ich nicht. Das Zitat ist aber sehr bekannt, egal von wem es stammt. 🙂
April 1, 2017 um 01:29 |
Was soll diese Frage? Das Zitat kann von mir aus von Horst Schwagalla stammen. Was genau ändert es an der Aussage, lieber „Dr.“ Caligari? Was soll dieser korintherkackerische Scheiss? Um das geht es doch in diesem Artikel gar nicht. Hast Du ein Leseverständnisproblem?
April 1, 2017 um 10:31
@max: Du musst ja ein ganz schönes Problem mit mir haben, um gleich so viele semi-rhetorische Fragen zu stellen und dafür gleich zwei Beiträge zu posten.
Meine Frage hat genau das bedeutet, was sie ist. Ich wollte die Quelle des Zitates haben, weil ich es gut fand und vielleicht selbst mal zitieren möchte.
April 1, 2017 um 01:33 |
@caligari: Du hast bereits beim letzten Artikel Dinge in Zweifel gezogen, die Du bei kürzester Recherche beantwortet gehabt hättest. Bist Du also einfach ein kleiner, dummer Provokateur oder was sollen Deine infantilen Aeusserungen bewirken ?